Die Fahrzeuge von Johann's Fahrschule in Upgant-Schott
Sicherheit
Invalidität
Wenn als Folge eines Unfalles die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit noch nach einem Jahr ganz oder zum Teil dauernd beeinträchtigt wird (Invalidität), erhält der Versicherte bei vollständiger Invalidität die volle, bei Teilinvalidität den dem Grad der Invalidität entsprechenden Teil der Invaliditätssumme als Kapital; in bestimmten Fällen als Rente.
Beispiel:
Invalidität mit Mehrleistung (Erweiterung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen)
Die Leistung verdoppelt sich ab einem Invaliditätsgrad von 90%.
Beispiele:
Versicherungssumme: EUR 52.000,00
Invaliditätsgrad: 50 %
Entschädigungsleistung: EUR 26.000,00
Versicherungssumme: EUR 52.000,00
1. Invaliditätsgrad: 70 %
Entschädigungsleistung: EUR 36.400,00
2. Invaliditätsgrad: 95 %
Entschädigungsleistung: EUR 98.800,00
Krankenhaustagegeld
Ist nach einem Unfall eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus notwendig, so erhält der Versicherte für jeden Krankenhaustag das vereinbarte Krankenhaustagegeld für die vertraglich festgelegte Dauer.
Genesungsgeld
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus steht dem Versicherten Genesungsgeld nach den vertraglichen Vereinbarungen zu.
Übergangsleistung
Sie soll Schwerverletzten eine schnelle Hilfe bieten (zum Beispiel zur Finanzierung der Heilbehandlung). Die Übergangsleistung wird fällig, wenn der Versicherte sechs Monate nach dem Unfall in seiner normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit im beruflichen oder außerberuflichen Bereich noch immer zu mehr als 50% beeinträchtigt ist.
Tod
Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalles, wird die versicherte Todesfall-Leistung fällig.
Bergungskosten
Diese Leistung ist beitragsfrei enthalten. Sie deckt Kosten für die Suche nach Verletzten sowie für den Transport ins Krankenhaus und in den Heimatort bis zu EUR 5.200,00.